Bei AKAD-Studiengängen gibt es die Möglichkeit, bereits von Ihnen erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen zu lassen. Mit den folgenden Informationen möchten wir Sie dabei unterstützen.
Was wird angerechnet?
Grundsätzlich gilt, dass Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen angerechnet werden können, wenn es sich um Hochschulleistungen handelt und die Gleichwertigkeit gegeben ist. Das heißt, Inhalt, Umfang und Anforderungen der bereits erbrachten Leistungen müssen denen der AKAD-Fachhochschulen entsprechen.
Relevante Kriterien sind dabei die Semesterwochenstundenzahl (SWS), der Workload in Credits, Art und Dauer der erbrachten Prüfungsleistung (z. B. mündliche Prüfung, Klausur 120 Min. o. Ä.) sowie hochschuloffizielle Inhaltsangaben zum Fach.
Zum Zeitpunkt der Anrechnung müssen die externen Leistungen noch in ausreichendem Maße dem aktuellen Stand der Fachdisziplin entsprechen. Weil die Fachgebiete Recht, Steuern und Informatik einem besonders schnellen Wandel unterliegen, können Leistungen dieser Fachdisziplinen nur dann angerechnet werden, wenn sie nicht älter als fünf Jahre sind, alle anderen Leistungen sollten nicht älter als zehn Jahre sein.
Was wird nicht angerechnet?
Studien- und Prüfungsleistungen aus Berufsausbildungen, Weiterbildungen von Industrie- und Handelskammern, von Fachschulen und sonstigen Bildungsträgern, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind (z. B. Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien), können nicht angerechnet werden.
Besonderheit bei Master-Studiengängen
Anrechnung von Leistungen aus der ersten berufsqualifizierenden Studienebene (grundständige Diplom- sowie Bachelor-Studiengänge) für einen Master-Studiengang: Hier sieht die Prüfungsordnung Ersatzleistungen auf Master-Niveau vor, deren Workload dem der angerechneten Module entspricht.
Anrechnung von Leistungen aus Master- oder sonstigen Aufbau-Studiengängen anderer Hochschulen: Hier sind keine Ersatzleistungen zu erbringen, weil es sich um dieselbe Studienebene handelt.
Beratung
Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Studienberatung an einem unserer Standorte. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen Ihren individuellen Beratungstermin. Rufen Sie uns unter Telefon 0800 2255888 an oder schreiben Sie eine E-Mail an beratung(at)akad.de.
Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen (Gilt nicht für Masterstudiengänge)
Größe der Download-Datei: 88 KB