Bei AKAD-Studiengängen gibt es die Möglichkeit, bereits von Ihnen erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen zu lassen. Mit den folgenden Informationen möchten wir Sie dabei unterstützen.
Grundsätzlich gilt, dass Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen angerechnet werden können, wenn es sich um Hochschulleistungen handelt und die Gleichwertigkeit gegeben ist. Das heißt, Inhalt, Umfang und Anforderungen der bereits erbrachten Leistungen müssen denen der AKAD-Fachhochschulen entsprechen.
Relevante Kriterien sind dabei die Semesterwochenstundenzahl (SWS), der Workload in Credits, Art und Dauer der erbrachten Prüfungsleistung (z. B. mündliche Prüfung, Klausur 120 Min. o. Ä.) sowie hochschuloffizielle Inhaltsangaben zum Fach.
Zum Zeitpunkt der Anrechnung müssen die externen Leistungen noch in ausreichendem Maße dem aktuellen Stand der Fachdisziplin entsprechen. Weil die Fachgebiete Recht, Steuern und Informatik einem besonders schnellen Wandel unterliegen, können Leistungen dieser Fachdisziplinen nur dann angerechnet werden, wenn sie nicht älter als fünf Jahre sind, alle anderen Leistungen sollten nicht älter als zehn Jahre sein.
Studien- und Prüfungsleistungen aus Berufsausbildungen, Weiterbildungen von Industrie- und Handelskammern, von Fachschulen und sonstigen Bildungsträgern, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind (z. B. Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien), können nicht angerechnet werden.
Leistungen aus Bachelor-Studiengängen können für Master-Studiengänge nicht angerechnet werden. Bachelor-Studiengänge sind der ersten berufsqualifizierenden Studienebene zuzurechnen und sind als solche Zulassungsvoraussetzung für Master-Studiengänge, die auf der zweiten und demzufolge höheren berufsqualifizierenden Studienebene angesiedelt sind.
Die Anrechnung von Leistungen aus Master- oder sonstigen Aufbau-Studiengängen anderer Hochschulen ist selbstverständlich möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre Studienberatung unter der kostenlosen Infoline 0800 22 55 888 oder per Mail an beratung(at)akad.de.
Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen (Gilt nicht für Masterstudiengänge).
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Welche Ihrer Hochschulleistungen angerechnet werden können, entnehmen Sie bitte den Sonderstudienbedingungen.
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Der Modulkatalog dient zur Orientierung bei der Anrechnung von Studienleistungen.
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