Service  > Förderung durch Bund, Länder und Institutionen  > Aufstiegsstipendium  

Aufstiegsstipendium

Förderung akademischer Erstabschlüsse für Berufserfahrene

Ein Aufstiegsstipendium fördert Frauen und Männer, die über Ihre Berufstätigkeit die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben mit bis zu 1700 Euro pro Jahr – nicht rückzahlpflichtig. Gefördert wird ein Erststudium – berufsbegleitend oder in Vollzeit – an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Die Voraussetzungen für das Aufstiegsstipendium:

  • eine besonders erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung (das heißt mindestens Durchschnittsnote 1,9 beziehungsweise mindestens 87 Punkte oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb)
  • Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren

Die Stipendiaten werden in einem dreistufigen Bewerbungsverfahren ausgewählt: Online-Bewerbung, Online-Fragebogen und Auswahlgespräch in Bonn. Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung führt den Auswahlprozess im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch.

Weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium