AKAD-Studierende sind in der Regel berufstätig und haben daher normalerweise keinen Anspruch auf BAföG.
Von der Agentur für Arbeit gefördert wird die Vorbereitung auf die Prüfung zum Staatlich geprüften Übersetzer (nach SGB III). Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn Ihres Lehrgangs bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.