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Bildungsprämie: Prämiengutschein und Weiterbildungssparen

Gutscheine und Prämien vom Staat

Prämiengutschein

Mit dem Prämiengutschein fördert die Bundesregierung die Weiterbildungsbereitschaft. Den Gutschein in Höhe von max. 500,– € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600,– € (oder 51.200,– € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe muss als Eigenanteil geleistet werden.

Weiterbildungssparen

Beim „Weiterbildungssparen“ erlaubt das Vermögensbildungsgesetz, dass Geld aus Sparverträgen vermögenswirksamer Leistungen für Weiterbildung entnommen werden kann. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Es gelten keine Einkommensgrenzen, so dass jeder Arbeitnehmer das Weiterbildungssparen nutzen kann.

Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden!

Suchen Sie sich per Telefonhotline 0800 2623 000 eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Bringen Sie zum Gespräch alle wichtigen Unterlagen mit (Lichtbildausweis, Einkommensteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung) und überlegen Sie sich, welche Weiterbildung Sie machen möchten. Eine nachträgliche Förderung ist leider nicht möglich.

Weitere Informationen
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