Wir wollen, dass Sie sich weiterbilden und Ihre Zukunft gestalten können - egal, wie groß Ihr finanzieller Spielraum ist.
Der Staat fördert Ihren Weiterbildungswillen durch erhebliche Steuerleichterungen. Über Einzelheiten informieren Sie sich bei Ihrem Finanzamt, Ihrem Steuerberater oder in Fachzeitschriften.
Bildungsscheck des Landes NRW
Mit einem bundesweit einmaligen Vorhaben setzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in punkto beruflicher Weiterbildung neue Akzente: Mit dem Bildungsscheck sollen Berufstätige, aber auch Unternehmen zu mehr Weiterbildung motiviert werden. Wenn Sie länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben, trägt das Land NRW mit dem Bildungsscheck die Hälfte der Weiterbildungskosten, maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck. Für mehr Informationen fragen Sie unsere Berater. Sie helfen Ihnen gerne weiter.
Qualifizierungsscheck (Hessen)
Das Land Hessen fördert Berufstätige aus Hessen, die in kleinen und mittleren Unternehmen tätig sind mit einem Qualifizierungsscheck (bis zu 500 Euro pro Jahr). Nähere Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen unter www.qualifizierungsschecks.de.
Berufsförderung für Zivildienstleistende
Das Bundesamt für Zivilidienst in Köln fördert die Teilnahme an AKAD-Lehrgängen in gewissem Umfang. Der Antrag auf Förderung muss jedoch bereits vor Vertragsabschluss mit der AKAD bewilligt sein. Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Bundesamt für Zivildienst.
Soldatenversorgungsgesetz
Im Rahmen der Berufsförderung für Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende stehen diesen sogenannte "berufsfördernde Maßnahmen" zu. Diese Förderung beinhaltet die komplette (Zeitsoldaten) oder anteilige Übernahme von Studiengebühren, Lernmitteln, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten. Ihren Antrag auf Übernahme der Kosten müssen Sie jedoch vor Vertragsabschluss mit AKAD stellen. Nähere Informationen erteilt der Berufsförderungsdienst.