Förderung für Soldaten und Zivildienstleistende
Fachberufliche Weiterbildung an privaten Bildungseinrichtungen und Hochschulen
Berufsförderung für Soldaten und Wehrdienstleistende
Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistenden stehen nach dem Soldatenversorgungsgesetz berufsfördernde Maßnahmen zu, um sie wieder in den Zivilberuf einzugliedern. Gefördert wird unter anderem die fachberufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung an privaten Bildungseinrichtungen und Hochschulen.
Studiengebühren, Lernmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten werden bei Zeitsoldaten komplett und bei Wehrdienstleistenden anteilige übernommen. Der Antrag auf Übernahme der Kosten muss vor Vertragsabschluss mit AKAD gestellt werden. Nähere Informationen erteilt der Berufsförderungsdienst: Zur Website
AKAD gewährt Ihnen ebenfalls 10% Rabatt für Diensttuende und Förderungsberechtigte auf die Studien- und Lehrgangsgebühren.
Das Bundesamt für Zivildienst in Köln fördert Bildungsmaßnahmen
- fachberuflicher Art (z.B. Vorbereitung auf einen angestrebten Beruf oder Fortbildung im bereits erlernten Beruf)
- berufsübergreifender Art (z. B. Sprach-, Computer- oder Rhetorikkurse)
- schulischer Art (Erwerb der Fachhochschulreife, Fernhochschule als Teilzeitstudent mit bis zu 10 Semesterwochenstunden)
Der Antrag auf Förderung muss rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung bei der Dienststelle eingereicht werden. Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Zivildienst: Zur Website