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Meister-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz fördert Handwerker und Fachkräfte mit bis zu 10.226 Euro

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das so genannte Meister-BAföG, fördert Handwerker und Fachkräfte, die sich zu Meistern, Technikern, Fachkaufleuten oder Betriebswirten fortbilden.

Eine Fortbildung im Fernstudium wird mit einem Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, jedoch höchstens 10.226 Euro gefördert. Dieser Maßnahmebeitrag wird unabhängig von Einkommen, Vermögen und Alter gewährt und muss spätestens bis zum Ende der Fortbildung beantragt werden.

Der Maßnahmebeitrag besteht aus zwei Teilen:

  • Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, der nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Zinsgünstiges Darlehen, das jedoch nicht in Anspruch genommen werden muss.

Wichtige Informationen zum Darlehen:

  • Das Darlehen ist während der Fortbildung und den daran anschließenden zwei Jahren – höchstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei.
  • Das Darlehen ist innerhalb von 10 Jahren nach Beginn der Tilgungspflicht zurück zu zahlen.
  • Bei bestandener Abschlussprüfung werden auf Antrag 25 Prozent der Darlehensschuld erlassen.
  • Für Existenzgründer, die nach Abschluss der Fortbildung Mitarbeiter einstellen, verringert sich die Darlehensschuld um bis zu 66 Prozent.

Für folgende AKAD-Lehrgänge kann – bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen – Meister-BAföG beantragt werden:

  • Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)
  • Geprüfter Verkehrsfachwirt (IHK)
  • Fachwirt/in im Gastgewerbe (IHK)

Weitere Informationen zum Meister-BAföG

Detaillierte Informationen sowie eine Info-Hotline gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Zur Website