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Stiftungen und Stipendien

Stiftungen fördern qualifizierte und engagierte Studierende

In Deutschland stellen 18 Stiftungen Stipendien für besonders qualifizierte und/oder engagierte Studierende zur Verfügung. Hier eine Übersicht über die für Fernstudierende interessanten Stiftungen:

    • Cusanuswerk Bischöfliche Studienförderung
      Voraussetzungen: katholische Konfession; Immatrikulation an einer deutschen, staatlich anerkannten Hochschule; mindestens noch vier Semester Regelstudienzeit. Für FH-Studierende finden jährlich zwei Auswahlverfahren statt, Stichtage 1. April und 1. Oktober. Zu Beginn des Auswahlverfahrens sollte mindestens ein Fachsemester abgeschlossen sein. Ging dem Studium eine Berufsausbildung voraus, kann im Ausnahmefall darauf verzichtet werden. Selbstbewerbungsformular unter
      http://www.cusanuswerk.de
    • Evangelisches Studienwerk Villigst
      Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Abhängigkeit vom Verdienst und der persönlichen Lebenssituation - Voraussetzungen: evang. Konfession, deutsche Staatsangehörigkeit, Hochschulreife, überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Studium, Engagement im kirchlichen, sozialen oder politischen Bereich. Bewerbungsgrenze für FH-Studierende: 2. Semester; Stichtage für Bewerbungen: 1. März und 1. September. http://www.evstudienwerk.de
    • Friedrich-Ebert-Stiftung
      Voraussetzungen: besondere Begabung und Nachweis überdurchschnittlicher schulischer und/oder Studienleistungen, politisches und/oder soziales Engagement im Sinne der Stiftung sowie Persönlichkeitsbild; keine Bewerbungsfrist. Bewerbungsunterlagen können mit formlosem Schreiben (knappe Angaben zur Person, zur bisherigen Ausbildung sowie zum gesellschaftspolitischen Engagement) bei der Stiftung angefordert werden.
      http://www.fes.de
    • Friedrich-Naumann-Stiftung
      Voraussetzungen: überdurchschnittliche fachliche Begabung, charakterliche Qualitäten sowie politisches und gesellschaftliches Engagement aus liberaler Grundhaltung. Studierende ab dem 2.Fachsemester. Selbstbewerbung zum 31.Mai oder 30. November. Zwei Gutachten von Hochschullehrern, Vorauswahl entscheidet über Teilnahme an Auswahltagung. Bewerbungsschluss: 31. Mai und 30. November http://www.fnst.de
    • Hanns-Seidel-Stiftung
      fördert Studierende an deutschen Unis und FHs (von der Bewerbung ausgeschlossen sind in der Regel Bewerber, die für ein Zweitstudium immatrikuliert oder älter als 32 Jahre sind). Voraussetzungen: überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen, Mitarbeit in politischen, kirchlichen oder sozialen Organisationen, staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein, politische Aufgeschlossenheit. Der beste Zeitpunkt für eine Bewerbung: nach wenigstens einem Semester Studium
      http://www.hanns-seidel-stiftung.de
    • Heinrich-Böll-Stiftung
      fördert Studierende, die überdurchschnittliche wissenschaftliche Leistungen mit der nachweisbaren Bereitschaft zur Übernahme gesellschaftspolitischer Verantwortung und einer aktiven Auseinandersetzung mit den Zielen der Stiftung verbinden. Die Stiftung ist einem Bildungsbegriff verpflichtet, der Ausbildungsqualifikation, interdisziplinäre und interkulturelle Bildungsperspektiven mit dem Anspruch auf Persönlichkeitsbildung verbindet. Antragsberechtigt: Deutsche Studierende und Studierende nach den Richtlinien des BMBF und des Auswärtigen Amtes. Auswahlverfahren: Auf der Grundlage der Kurzbewerbungen werden geeignete Bewerber zu einer ausführlichen Bewerbung (inkl. Gutachten und Gesprächen mit Vertrauensdozenten) aufgefordert. Über die Aufnahme in die Förderung entscheiden unabhängige Auswahlausschüsse. Bewerbungsschluss für deutsche Bewerber: 1. März und 1. September.
      http://www.boell.de
    • Rosa-Luxemburg-Stiftung
      Voraussetzungen: Gesellschaftliches und politisches Engagement, deutsche Staatsangehörigkeit, mindestens noch vier Semester Regelförderungszeit zum Zeitpunkt der Aufnahme. Die Bewerber sollten zum Ende der Regelstudienzeit das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben. FH-Studierende können ab dem 2. Semester gefördert werden. Ein Aufbau- und Masterstudium kann ab dem 1. Semester gefördert werden. Zweistufiges Auswahlverfahren mit Vorauswahl und Auswahltagung Bewerbungsschluss: April und Oktober. http://www.bundesstiftung-rosa-luxemburg.de
    • Studienstiftung des deutschen Volkes
      Voraussetzungen: deutsche Studierende, nicht älter als 30 Jahre; Selbstbewerbung grundsätzlich nicht möglich, Vorschlag von FH-Studierenden bis max. 4. Semester u. a. durch Hochschullehrer. Die Studienstiftung fördert keine Zweit-, Ergänzungs-, Zusatz- oder Aufbaustudien.
      http://www.studienstiftung.de
    • Hans-Böckler-Stiftung
      Fördert den zweiten Bildungsweg und insbesondere Arbeitnehmerkinder und Bewerber mit Berufserfahrung; mindestens noch ein Drittel Regelstudienzeit zum Zeitpunkt der Aufnahme.
      http://www.boeckler.de

    Weitere Informationen zu Stiftungen und Stipendien

    • Portal des Bundesverbands Deutscher Stiftungen: Zur Website
    • Stipendium Plus – Begabtenförderung im Hochschulbereich: Zur Website
    • Datenbank Stipendienlotse mit aktuellen Stipendienangeboten: Zur Website