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Weiterbildungsstipendium

Auch ein berufsbegleitendes Studium kann gefördert werden

Berufliche Bildung für Begabte – Zuschüsse bis 5100 Euro

Das Weiterbildungsstipendium fördert begabte junge Fachkräfte. Als Stipendiat können Sie Zuschüsse von insgesamt 5.100 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich 1.700 EUR - bei einem Eigenanteil von höchstens 180 EUR pro Jahr.

Das Stipendium muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden. Es wird unabhängig vom Einkommen gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Erhalten kann das Stipendium, wer:

  • jünger als 25 Jahre ist (ggf. Anrechnung von Mutterschutz, Elternzeit etc.)
  • einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung oder einen Fachberuf im Gesundheitswesen besonders erfolgreich abgeschlossen hat.

Gefördert werden zum Beispiel Weiterbildungen zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Über die Förderung entscheidet die Antragsstelle, in der Regel die zuständige Kammer.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium

Weitere informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie auf der Seite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH: Zur Website