Ja, man spricht in diesem Fall von institutioneller Akkreditierung (im Unterschied zur Akkreditierung einzelner Studiengänge). Für die Akkreditierung privater Hochschulen ist der Wissenschaftsrat zuständig, ein Gremium aus Vertretern der Bildungspolitik und der Hochschulen, das Empfehlungen und Stellungnahmen zur Bildungs- und Wissenschaftspolitik abgibt. Die AKAD Hochschulen (heute AKAD University) wurden bereits 2006 vom Wissenschaftsrat institutionell akkreditiert und verfügen seitdem über dieses wichtige Qualitätszeichen.
Bei der Akkreditierung unterscheidet man drei unterschiedliche Verfahren:
Institutionelle Akkreditierung: Dieses Verfahren der Qualitätssicherung soll klären, ob eine nichtstaatliche Hochschuleinrichtung Leistungen in Lehre und Forschung erbringt, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. Der Wissenschaftsrat führt diese Akkreditierung von privaten und kirchlichen Hochschulen als Institutionen seit 2001 durch. Der Wissenschaftsrat ist eines der wichtigsten wissenschaftspolitischen Beratungsgremien in Deutschland; er berät die Bundesregierung und die Bundesländer in allen Fragen der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs.
Studiengangsakkreditierung („Programmakkreditierung“): Jeder Studiengang muss vor oder kurz nach seiner Einführung akkreditiert werden. Zuständig für diese Qualitätssicherung sind privatrechtliche Agenturen wie z.B. ACQUIN, ZEvA oder FIBAA. Diesen Akkreditierungsagenturen hat der staatlich kontrollierte Akkreditierungsrat das Recht zur Akkreditierung erteilt.
Systemakkreditierung: Da die Akkreditierung einzelner Studiengänge aufwändig ist, wählen manche Hochschulen die Systemakkreditierung. Dabei wird das gesamte Qualitätsmanagement der Hochschule geprüft. Voraussetzung ist, dass für einige Studiengänge schon einmal eine Programmakkreditierung erfolgt ist. Nach erfolgreicher Systemakkreditierung gelten automatisch alle Studiengänge als akkreditiert.
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