Bei akademischen Fernstudiengängen sollten Interessenten auf folgende Qualitätsnachweise achten:
- Ist die Hochschule staatlich anerkannt?
- Ist der Studiengang akkreditiert, z.B. von ACQUIN oder ZEvA? Damit werden bei Bachelor-, Master- und MBA-Studiengängen die akademische Qualität und der internationale Standard des Abschlusses bestätigt.
- Ist der Studiengang von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen? Damit ist sichergestellt, dass die Qualitätsanforderungen im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes erfüllt sind.
Bei nicht-akademischen Weiterbildungen im Fernstudium sollten folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Weiterbildung ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen und entspricht damit den Qualitätsanforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes.
- Studierende erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung ein Zertifikat oder werden auf eine externe Prüfung vorbereitet (z. B. IHK-Abschluss, Internationales Sprachdiplom).
- Leistungen werden transparent bewertet (z. B. mit Credits nach internationalem ECTS-Standard), so dass Studierende darauf aufbauen oder die Credits sogar auf ein Hochschulstudium anrechnen lassen können.