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Häufig gestellte Fragen
zum Thema Fernstudium & Weiterbildung
Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen wurde von der Bildungspolitik und den Bundesländern eingesetzt, um die Qualität von Studium und Lehre sicherzustellen und weiter zu entwickeln. Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium dieser Stiftung. In diesem Gremium sind Vertreter der Bundesländer, der Hochschulen, der Berufspraxis sowie Studierende zusammengeschlossen. Die Mitglieder des Akkreditierungsrates werden von der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz für die Dauer von vier Jahren bestellt.
Zu den Aufgaben des Akkreditierungsrates gehören:
Um zu überwachen, dass der Akkreditierungsrat seine Geschäfte ordnungsgemäß durchführt, haben die Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusministerkonferenz den Stiftungsrat bestellt.
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