eine Glasvase gefüllt mit Münzen und einer Pflanze.

Aufstiegs-BAföG

Sind Sie Berufspraktiker und streben einen IHK-Abschluss an? Dann können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen und so Ihren Lehrgang finanzieren. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen. Mit dem „Aufstiegs-BAföG“ will das Bundesministerium für Bildung und Forschung mehr Menschen über alle Altersgruppen hinweg für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewinnen.
Wer kann Aufstiegs-BaföG beantragen?

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – das so genannte „Aufstiegs-BAföG“ – fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen von Handwerkern und Fachkräften und ermuntert zur Existenzgründung.

Handwerker und Fachkräfte können das Aufstiegs-BaföG beantragen, wenn sie

  • über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung verfügen oder über einen vergleichbaren Berufsabschluss
  • nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung, jedoch über eine mehrjährige und einschlägige Berufspraxis verfügen. Diese muss fachlich zum angestrebten Fortbildungsziel passen, die Dauer der Berufspraxis ist abhängig vom jeweiligen Lehrgang. Am besten informieren Sie sich zunächst bei Ihrem Landratsamt oder unter der kostenlosen Hotline 0800-6223634.
Welche Lehrgänge sind förderfähig?

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit Sie für Ihre Fortbildung Aufstiegs-BaföG erhalten:

Der Lehrgang muss für Sie eine Aufstiegsfortbildung darstellen

  • Die Fortbildung muss auf einen Abschluss vorbereiten (z. B. auf einen IHK-Abschluss oder auf einen staatlichen Abschluss), der über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegt
  • Sie dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z.B. Hochschulabschluss)
  • Eine Altersgrenze besteht nicht
  • Teilzeitmaßnahmen (dazu zählen auch Fernkurse) dürfen insgesamt nicht länger als 48 Monate dauern. Die Lehrveranstaltungen einer Teilzeitmaßnahme müssen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen
Für welche AKAD-Lehrgänge können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen?

Sie können Aufstiegs-BAföG für fast alle Lehrgänge beantragen, die auf öffentlich-rechtliche Abschlüsse oder auf gleichwertige Prüfungen vorbereiten. Das gilt auch, wenn die Lehrgänge im Fernstudium durchgeführt werden und von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln geprüft und zugelassen sind. Dies ist bei allen Fernlehrgänge an der AKAD University der Fall.

Für folgende Fernlehrgänge an der AKAD University können Sie Aufstiegs-BaföG beantragen:

Darlehen & Kredite
Rabatt
Sonstiges
Sparmöglichkeiten
Stipendium

Fragen zum Studium

Termin
Sofort

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