Eine Pflanze und Münzen in einer Glasschale.

BAföG-Fernstudium

finanzielle Unterstützung für Ihr Studium

Ein Fernstudium kann eine spannende und bereichernde Erfahrung sein, bringt aber in Hinblick auf die Kosten eines Studiums oft auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Glücklicherweise gibt es in Deutschland verschiedene Fördermöglichkeiten, um Studierende in ihrer Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Eine solche Möglichkeit ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das die staatliche finanzielle Unterstützung von Schüler:innen und Studierenden regelt. In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit eines BAföG-Fernstudiums, also einen Anspruch auf BAföG für ein berufsbegleitendes Studium.  

Was ist ein BAföG-Fernstudium? 

Ein BAföG-Fernstudium steht für die Möglichkeit, ein Studium per Fernunterricht zu absolvieren und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dies ist besonders attraktiv für Menschen, die aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht in der Lage sind, eine Präsenz-Hochschule zu besuchen, oder ein Fernstudium bevorzugen, da es ihnen Freiräume in der Wahl ihrer Lernzeiten und ihrer räumlichen Lernumgebung schafft. Da sich diese Freiräume aber viele nicht leisten können, setzt das BAföG-Fernstudium genau dort an und ermöglicht es Studierenden, sich diese Flexibilität finanzieren zu können.  

Welche Voraussetzungen gelten für das BAföG-Fernstudium? 

Um BAföG für ein Fernstudium beantragen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Fernstudierende können genauso wie Vollzeit-Studierende an einer Präsenz-Hochschule BAföG für einen Bachelor-Studiengang oder einen Master-Studiengang beantragen, sofern  

  • sie nicht bereits ein Erststudium absolviert oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die berufliche Qualifikation ohne Hochschulreife oder die Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg erworben wurde. 
  • sie an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, die Fernstudiengänge anbietet. 
  • der gewählte Bachelor- oder Master-Studiengang in der Vollzeit-Version absolviert wird und somit förderungsfähig ist. 
  • das 45ste Lebensjahr noch nicht abgeschlossen wurde. 

Beispiel 1: Susan Köhler, 30 Jahre alt, hat nach ihrer kaufmännischen Ausbildung und nach acht Jahren Praxiserfahrung beschlossen, ein Bachelor-Studium an der AKAD University in Marketing B.A. zu starten. Hierfür hat sie in ihrem Unternehmen ihr Arbeitsverhältnis auf einen Mini-Job umgestellt, um weiterhin in verkürztem Rahmen tätig zu bleiben, und absolviert nun in Vollzeit ihr BAföG-Fernstudium.  

Beispiel 2: Jens Müller, 24 Jahre alt, hat direkt nach seinem Bachelor-Studium in Mathematik ein Studium an der AKAD University in Data Science M.Sc. begonnen und erhält nun auch für das Master-Studium ein Fernstudium-BAföG.      

Wie hoch ist der BAföG-Anspruch und Höchstsatz? 

Der BAföG-Anspruch variiert je nach persönlicher Situation. Er setzt sich u. a. aus dem Grundbedarf, dem Wohnzuschlag, der Krankenversicherungspauschale und möglichen Zuschlägen für Kinderbetreuungskosten zusammen. Der BAföG-Bedarfssatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter fällt auch das Vermögen und Einkommen der Eltern oder der weiteren Personen aus dem eigenen Haushalt. Es ist wichtig zu beachten, dass der BAföG-Höchstsatz regelmäßig angepasst wird, daher lohnt es sich, stets die aktuellen Richtlinien beim BAföG-Amt zu prüfen. 

Gibt es elternunabhängiges BAföG für das Fernstudium? 

Eine besondere Form des BAföG ist das elternunabhängige BAföG. Dieses steht jenen Studierenden zu, die nicht mehr von den Einkommensverhältnissen der Eltern abhängig sind und  davon unabhängige finanzielle Unterstützung erhalten. Auch hierfür müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein bestimmtes Mindestalter. Bei einem elternunabhängigen BAföG-Antrag wird das eigene Einkommen in der Festlegung des BAföG-Satzes angerechnet.   

Wie beantrage ich BAföG? 

Um BAföG zu beantragen, muss ein Antrag beim zuständigen BAföG-Amt gestellt werden. Dies sollte so früh wie möglich passieren, um eine rechtzeitige finanzielle Unterstützung sicherzustellen. Der BAföG-Antrag kann online oder in Papierform eingereicht werden und sollte alle notwendigen Unterlagen enthalten, wie beispielsweise Nachweise über Einkommen, Mietkosten oder Familienstand. 

Nach Prüfung des Antrags teilt das BAföG-Amt mit, ob ein Anspruch auf BAföG besteht und wie hoch dieser ausfallen wird. Die Förderung wird in der Regel für 12 Monate gewährt und muss anschließend erneut beantragt werden. 

Aufstiegs-BAföG für Fernlehrgänge zu Fortbildungen 

Darüber hinaus gibt es auch Möglichkeiten, ein Aufstiegs-BAföG für eine Fortbildung als Fernlehrgang zu erhalten. Das können Meisterkurse oder auch andere vorbereitende Fernlehrgänge auf vergleichbare Fortbildungsabschlüsse sein. Diese können im Gegensatz zu Studiengängen auch in Teilzeit absolviert werden und trotzdem förderungsfähig bleiben. Auch gibt es keine Altersbegrenzung für die Förderfähigkeit.  

Wie erfolgt die Rückzahlung? 

Für die Rückforderung des BAföG ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zuständig. Dieses informiert die BAföG-Empfangenden rechtzeitig über die Verpflichtung zur Rückzahlung, die in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beginnt, was normalerweise der Regelstudienzeit entspricht. Der maximale Zeitraum für die Rückzahlung beträgt 20 Jahre. Für Absolvierende eines Zweitstudiums, zu dem auch Master-Studiengänge gehören, gilt die Förderungshöchstdauer des Erststudiums, das durch ein BAföG-Darlehen unterstützt wurde. Wurde während des Studiums auch ein Bankdarlehen aufgenommen, muss dieses zuerst zurückgezahlt werden. Der Beginn der Rückzahlung für das BAföG verschiebt sich dann entsprechend des Tilgungsplans für das Bankdarlehen und startet unmittelbar im Monat nach Fälligkeit der letzten Rate des Bankdarlehens.  

Wie hoch ist die Rückzahlungsrate? 

Das BAföG-Darlehen ist ein zinsloses Darlehen. Die monatliche Rückzahlungsrate liegt bei 130 Euro und ist gebündelt in einem Dreimonatsrhythmus fällig. Studierende müssen insgesamt bis zu 10.010 Euro zurückzahlen und sind nach maximal 20 Jahren von ihrer Restschuld befreit – sofern sie sich innerhalb dieses Zeitraums um die Tilgung bemüht haben.  

Kleiner Tipp: Wer das Darlehen bereits vor seiner Fälligkeit anfängt zu tilgen oder bereits getilgt hat, bekommt einen Teil der Schulden erlassen. 

Noch Fragen?  

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich an das BAföG-Amt oder die AKAD-Studienberatung wenden.

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