Die Bundesagentur für Arbeit fördert mit Bildungsgutscheinen die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern und Arbeitslosen. Ein Bildungsgutschein berechtigt zur Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung. Die Kosten hierfür übernimmt die Agentur für Arbeit.
Ein Bildungsgutschein kann ausgestellt werden
- für Personen, die arbeitslos sind und die wieder eingegliedert werden sollen,
- für Personen, die eine Weiterbildung benötigen, um drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Zunächst wird in einem Gespräch mit der Agentur für Arbeit der individuelle Bildungsbedarf ermittelt und das Bildungsziel festgelegt. Erfüllt der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin die Voraussetzungen für eine Förderung, entscheidet die Agentur für Arbeit, ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird.
Dieser Gutschein enthält u.a. das Bildungsziel, die Dauer der Weiterbildung und die Gültigkeitsdauer des Gutscheins. Der Weiterbildungsinteressierte kann dann den Gutschein innerhalb von 3 Monaten bei einem Träger seiner Wahl einlösen; Voraussetzung ist, dass dieser für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist. Der Gutschein verfällt, falls die Weiterbildung nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer begonnen wird.