Wir wollen, dass Sie sich weiterbilden und Ihre Zukunft gestalten können - egal, wie groß Ihr finanzieller Spielraum ist. Wie finden Sie die Förderung, die zu Ihnen passt?
- Informieren Sie sich zuerst auf dieser Website, welche Fördermöglichkeiten grundsätzlich für Sie in Betracht kommen.
- Der Link am Ende eines Abschnittes führt Sie jeweils auf die entsprechende Website. Dort finden Sie detaillierte Informationen, Antragsformulare sowie Beratungsangebote.
- Wichtig ist: Setzen Sie sich auf jeden Fall vor Beginn des Studiums oder der Weiterbildung persönlich mit der Institution in Verbindung, die die Förderung vergibt. Die meisten Stipendien und Zuschüsse müssen vor Beginn der Qualifizierung beantragt werden.
Zeit und Geld gespart durch Bildungsurlaub! In folgenden Bundesländern haben Sie Anspruch auf bis zu fünf Tage gesetzlichen Bildungsurlaub: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein.
Mit dem Prämiengutschein fördert die Bundesregierung die Weiterbildungsbereitschaft. Den Gutschein in Höhe von maximal 500 Euro können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe muss als Eigenanteil geleistet werden; dieser Eigenanteil kann nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. In der Regel wird die Bildungsprämie sechs bis neun Monate nach Antragsstellung gutgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info.
Verschenken Sie kein Geld und lassen Sie sich frühzeitig und ausführlich über aktuelle Förderangebote beraten. Die Förderdatenbank hilft bei der ersten Recherche.
Näheres unter www.foerderdatenbank.de.
Beispiele für Förderungen:
• Qualifizierungsscheck Hessen: www.qualifizierungsschecks.de
• QualiScheck Rheinland-Pfalz: www.qualischeck.rlp.de
• Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen: www.bildungsscheck.nrw.de
• Bildungsscheck Brandenburg: www.bildungsscheck.brandenburg.de
Als Wehrpflichtiger und Zeitsoldat können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer Studiengebühren finanziert bekommen. Als Wehrpflichtiger und Zeitsoldat ist der Berufsförderungsdienst (BFD) Ihr Ansprechpartner.
Näheres unter www.bfd.bundeswehr.de.
Bei Förderzusage des Berufsförderungsdienstes erhalten Sie zusätzlich 10% Ermäßigung auf die Studiengebühren durch AKAD.
Streben Sie einen IHK-Abschluss an? Dann haben Sie nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) die Möglichkeit, Meister-BAföG zu beantragen und die Chance auf eine Förderung von bis zu 10.226 Euro. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen.
Näheres unter www.meister-bafoeg.info.
Ihre Weiterbildung ist steuerlich absetzbar. Als Teilnehmer am AKAD Kolleg haben Sie die Möglichkeit, Ihre Studiengebühren und die im Zusammenhang mit Ihrer Weiterbildung anfallenden Kosten steuerlich als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben geltend zu machen. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater nach!
Beim „Weiterbildungssparen“ erlaubt das Vermögensbildungsgesetz, dass Geld aus Sparverträgen vermögenswirksamer Leistungen für Weiterbildung entnommen werden kann. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Es gelten keine Einkommensgrenzen, sodass jeder Arbeitnehmer das Weiterbildungssparen nutzen kann.
Näheres unter www.bildungspraemie.info.