Ein Mann in grünem Hemd und eine rothaarige Frau schauen zusammen auf ein Tablet.

Studienkosten: Fernstudium steuerlich absetzen

Kurz & knapp:

Ein Fernstudium ist eine Investition in die eigene berufliche Zukunft. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten dafür steuerlich geltend gemacht werden. Mögliche Kosten, die absetzbar sind.

- Studien- und Prüfungsgebühren, Fachliteratur und Lernmaterialien
- Fahrtkosten zu Prüfungen oder Präsenzveranstaltungen
- andere mit dem Studium verbundene Kosten

Welche Studienkosten kann ich steuerlich absetzen?

Welche Kosten tatsächlich berücksichtigt werden können, hängt von der individuellen Situation und der steuerlichen Einordnung des Studiums ab. Je nach Studium und persönlicher Situation können unterschiedliche Ausgaben steuerlich relevant sein.
Ein junger Mann mit Kopfhörern und hellblauem Hemd sitzt lächelnd im Freien.

1. Studien- und Prüfungsgebühren

Studien und Prüfungsgebühren können steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • monatliche Studiengebühren
  • Prüfungsgebühren
  • weitere unmittelbar studienbezogene Gebühren
  • Sprachkurse, wenn sie Teil des Studiums sind
Eine Frau mit Brille und grünem Hemd sitzt am Schreibtisch mit Büchern.

2. Lernmaterialien und Fachliteratur

Auch Kosten für benötigte Lern- und Arbeitsmaterialien können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden:

  • Fachbücher
  • Fachzeitschriften
  • Skripte und Lernunterlagen
  • studienbezogene Software
Ein junger Mann mit Brille und grünem Poloshirt hält ein Smartphone ans Ohr und schaut auf ein Dokument.

3. Computer und Arbeitsmittel

Für ein Fernstudium sind häufig technische Arbeitsmittel erforderlich. Steuerlich relevant können beispielsweise sein:

  • Laptop oder Computer
  • Drucker und Zubehör
  • beruflich bzw. studienbezogen eingesetzte Software
  • Arbeitszimmer, wenn ein Fernstudium absolviert wird
  • Dabei gelten je nach Arbeitsmittel unterschiedliche steuerliche Regelungen.
Eine lächelnde Frau mit Kopfhörern sitzt in einem Sessel und schaut auf ein Tablet.

4. Fahrt- und Reisekosten

Auch Fahrt- und Reisekosten im Zusammenhang mit dem Studium können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden, beispielsweise:

  • Fahrten zu Prüfungen
  • Fahrten zu Präsenzveranstaltungen
  • weitere unmittelbar studienbezogene Fahrten: etwa Übernachtungskosten bei einer Seminarteilnahme

AKAD-Stipendium: Weitere Förderung sichern

Neben Rabatten bietet die AKAD University auch die Möglichkeit, von einem AKAD-Stipendium zu profitieren. Damit können Sie Ihre Studienkosten zusätzlich reduzieren.

Erststudium oder Zweitstudium: Spielt das bei der Steuererklärung eine Rolle?

Die steuerliche Absetzbarkeit hängt wesentlich davon ab, ob Sie erstmals eine Berufsausbildung bzw. ein Studium absolvieren oder bereits eine Ausbildung bzw. ein Studium abgeschlossen haben.

  • Erststudium und Erstausbildung: Kosten für die eigene erstmalige Berufsausbildung bzw. ein Erststudium können grundsätzlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dabei gilt nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG ein Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Kalenderjahr. Mehr dazu unter § 10 EStG – Gesetze im Internet
  • Zweitstudium und weitere Ausbildung: Bei einem weiteren Studium oder einer weiteren Berufsausbildung können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Welche Kosten kann ich bei einem Zweitstudium steuerlich absetzen?

Bei einem Zweitstudium können Studienkosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten berücksichtigt werden. Dazu können gehören:

  • Studien- und Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur und Lernmaterialien
  • Computer und andere Arbeitsmittel
  • studienbezogene Software
  • Fahrtkosten zu Prüfungen und Veranstaltungen
  • ggf. weitere unmittelbar studienbezogene Kosten

Voraussetzung: Die Zweitausbildung muss in einem hinreichend konkreten Zusammenhang mit Ihrer späteren beruflichen Tätigkeit stehen.

Eine Frau mit Handy und Kaffeetasse sitzt am Schreibtisch vor einem Laptop.

Kosten für ein Fernstudium: Welche Belege sollte ich für die Steuererklärung aufbewahren?

Eine gute Dokumentation erleichtert die spätere steuerliche Erklärung. Bewahren Sie die Unterlagen möglichst direkt während des Studiums auf, statt sie erst für die Steuererklärung und das Finanzamt zusammenzusuchen:

  • Rechnungen der Hochschule
  • Zahlungsnachweise
  • Rechnungen für Fachliteratur
  • Belege für Arbeitsmittel
  • Rechnungen für Computer und Software
  • Nachweise über Fahrtkosten
  • weitere Belege für studienbezogene Ausgaben
Zwei Personen in einem modernen Büro führen ein Gespräch. Frau in Karohemd und Mann in grünem Pullover lächeln sich an. Pflanzen und Fenster im Hintergrund.
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Wie viel Steuern kann ich mit einem Studium sparen?

Eine pauschale Summe lässt sich nicht nennen. Die tatsächliche steuerliche Entlastung hängt unter anderem ab von:

  • Ihrem Einkommen
  • Ihrem persönlichen Steuersatz
  • der Höhe Ihrer Studienkosten
  • der Art Ihres Studiums
  • der steuerlichen Einordnung der einzelnen Ausgaben
  • Ihrer persönlichen Lebens- und Ausbildungssituation
  • Wichtig: Die steuerliche Berücksichtigung von Studienkosten bedeutet nicht automatisch, dass Sie sämtliche Ausgaben zurückerhalten. Nicht alle Kosten sind absetzbar.
SituationGrundsätzliche steuerliche Behandlung
Erststudium / erstmalige BerufsausbildungSonderausgaben
Studium nach abgeschlossener Berufsausbildunggrundsätzlich Werbungskosten möglich
Zweitstudium nach abgeschlossenem Studiumgrundsätzlich Werbungskosten möglich
Berufliche Fort- und Weiterbildunggrundsätzlich Werbungskosten möglich


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FAQs

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten eines Fernstudiums steuerlich berücksichtigt werden. Entscheidend sind insbesondere die Art des Studiums und Ihre persönliche Ausbildungs- und Berufssituation.
Bei einem berufsbegleitenden Studium kann eine steuerliche Berücksichtigung möglich sein. Insbesondere bei beruflicher Fort- und Weiterbildung oder einem weiteren Studium können die Voraussetzungen für einen Werbungskostenabzug erfüllt sein.
Ein Laptop und andere Arbeitsmittel können steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie entsprechend für Studium oder Beruf eingesetzt werden.
Das hängt davon ab, ob die Aufwendungen als Sonderausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden. Die konkrete Einordnung sollte im Zweifel mit einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einer anderen steuerlich qualifizierten Stelle geklärt werden.

Studentin blättert in einem Magazin

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