Studienkosten: Fernstudium steuerlich absetzen
Kurz & knapp:
Ein Fernstudium ist eine Investition in die eigene berufliche Zukunft. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten dafür steuerlich geltend gemacht werden. Mögliche Kosten, die absetzbar sind.
- Studien- und Prüfungsgebühren, Fachliteratur und Lernmaterialien
- Fahrtkosten zu Prüfungen oder Präsenzveranstaltungen
- andere mit dem Studium verbundene Kosten
Welche Studienkosten kann ich steuerlich absetzen?
1. Studien- und Prüfungsgebühren
Studien und Prüfungsgebühren können steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- monatliche Studiengebühren
- Prüfungsgebühren
- weitere unmittelbar studienbezogene Gebühren
- Sprachkurse, wenn sie Teil des Studiums sind
2. Lernmaterialien und Fachliteratur
Auch Kosten für benötigte Lern- und Arbeitsmaterialien können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden:
- Fachbücher
- Fachzeitschriften
- Skripte und Lernunterlagen
- studienbezogene Software
3. Computer und Arbeitsmittel
Für ein Fernstudium sind häufig technische Arbeitsmittel erforderlich. Steuerlich relevant können beispielsweise sein:
- Laptop oder Computer
- Drucker und Zubehör
- beruflich bzw. studienbezogen eingesetzte Software
- Arbeitszimmer, wenn ein Fernstudium absolviert wird
- Dabei gelten je nach Arbeitsmittel unterschiedliche steuerliche Regelungen.
4. Fahrt- und Reisekosten
Auch Fahrt- und Reisekosten im Zusammenhang mit dem Studium können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden, beispielsweise:
- Fahrten zu Prüfungen
- Fahrten zu Präsenzveranstaltungen
- weitere unmittelbar studienbezogene Fahrten: etwa Übernachtungskosten bei einer Seminarteilnahme
AKAD-Stipendium: Weitere Förderung sichern
Neben Rabatten bietet die AKAD University auch die Möglichkeit, von einem AKAD-Stipendium zu profitieren. Damit können Sie Ihre Studienkosten zusätzlich reduzieren.
Erststudium oder Zweitstudium: Spielt das bei der Steuererklärung eine Rolle?
Die steuerliche Absetzbarkeit hängt wesentlich davon ab, ob Sie erstmals eine Berufsausbildung bzw. ein Studium absolvieren oder bereits eine Ausbildung bzw. ein Studium abgeschlossen haben.
- Erststudium und Erstausbildung: Kosten für die eigene erstmalige Berufsausbildung bzw. ein Erststudium können grundsätzlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dabei gilt nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG ein Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Kalenderjahr. Mehr dazu unter § 10 EStG – Gesetze im Internet
- Zweitstudium und weitere Ausbildung: Bei einem weiteren Studium oder einer weiteren Berufsausbildung können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Welche Kosten kann ich bei einem Zweitstudium steuerlich absetzen?
Bei einem Zweitstudium können Studienkosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten berücksichtigt werden. Dazu können gehören:
- Studien- und Prüfungsgebühren
- Fachliteratur und Lernmaterialien
- Computer und andere Arbeitsmittel
- studienbezogene Software
- Fahrtkosten zu Prüfungen und Veranstaltungen
- ggf. weitere unmittelbar studienbezogene Kosten
Voraussetzung: Die Zweitausbildung muss in einem hinreichend konkreten Zusammenhang mit Ihrer späteren beruflichen Tätigkeit stehen.
Kosten für ein Fernstudium: Welche Belege sollte ich für die Steuererklärung aufbewahren?
Eine gute Dokumentation erleichtert die spätere steuerliche Erklärung. Bewahren Sie die Unterlagen möglichst direkt während des Studiums auf, statt sie erst für die Steuererklärung und das Finanzamt zusammenzusuchen:
- Rechnungen der Hochschule
- Zahlungsnachweise
- Rechnungen für Fachliteratur
- Belege für Arbeitsmittel
- Rechnungen für Computer und Software
- Nachweise über Fahrtkosten
- weitere Belege für studienbezogene Ausgaben
Wie viel Steuern kann ich mit einem Studium sparen?
Eine pauschale Summe lässt sich nicht nennen. Die tatsächliche steuerliche Entlastung hängt unter anderem ab von:
- Ihrem Einkommen
- Ihrem persönlichen Steuersatz
- der Höhe Ihrer Studienkosten
- der Art Ihres Studiums
- der steuerlichen Einordnung der einzelnen Ausgaben
- Ihrer persönlichen Lebens- und Ausbildungssituation
- Wichtig: Die steuerliche Berücksichtigung von Studienkosten bedeutet nicht automatisch, dass Sie sämtliche Ausgaben zurückerhalten. Nicht alle Kosten sind absetzbar.
| Situation | Grundsätzliche steuerliche Behandlung |
| Erststudium / erstmalige Berufsausbildung | Sonderausgaben |
| Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung | grundsätzlich Werbungskosten möglich |
| Zweitstudium nach abgeschlossenem Studium | grundsätzlich Werbungskosten möglich |
| Berufliche Fort- und Weiterbildung | grundsätzlich Werbungskosten möglich |
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