Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Ihr Fernstudium.
1. Allgemeine Informationen
Damit wird bei Studiengängen die akademische Qualität und der internationale Standard des Abschlusses bestätigt. Die Akkreditierung von Studiengängen stellt eine Art Gütesiegel für Bachelor-, Master- und MBA-Studiengänge dar. Neue Studiengänge müssen vor Studienstart akkreditiert, bereits bestehende Studiengänge müssen regelmäßig reakkreditiert werden. Einzelne Studiengänge können dabei von einer externen Akkreditierungsagentur im Rahmen einer Programmakkreditierung begutachtet werden. Wenn eine Hochschule ein besonders anspruchsvolles internes Qualitätsmanagement vorweisen kann, so darf diese Hochschule im Rahmen einer Systemakkreditierung ihre Studiengänge auch intern mit HIlfe externer Experten selbstständig akkreditieren.
Ja, als staatlich anerkannte Hochschule vergibt die AKAD University ebenso wie staatliche Präsenzhochschulen international anerkannte Bachelor- und Masterabschlüsse.
Folgende Qualitätskriterien gelten bei akademischen Fernstudiengängen:
Ist die Hochschule staatlich anerkannt?
Ist der Studiengang akkreditiert?
Ist der Studiengang von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen?
Bei nicht-akademischen Weiterbildungen im Fernstudium sind folgende Kriterien qualitätsrelevant:
Die Weiterbildung ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen und entspricht damit den Qualitätsanforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes.
Studierende erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung ein Zertifikat zum Lehrgang oder zur Vorbereitung auf eine externe Prüfung (z. B. IHK-Prüfung oder Prüfung „Staatlich geprüfte:r Übersetzer:in“).
Ein Bachelor- und Masterabschluss sind akademische Grade, die in vielen Ländern als Teil des Bologna-Prozesses vergeben werden, um eine einheitliche Struktur im europäischen Hochschulsystem zu schaffen. Der Bachelorabschluss ist der erste grundlegende Hochschulabschluss, der eine breite Einführung in ein bestimmtes Fachgebiet bietet und ermöglicht in der Regel den Einstieg in den Arbeitsmarkt oder den Zugang zu einem weiterführenden Masterstudium. Im Anschluss daran können Sie mit einem Masterstudium den zweiten akademischen Abschluss erlangen, der auf einem Bachelorabschluss aufbaut. Das Masterstudium vermittelt vertieftes Fachwissen und spezialisierte Fähigkeiten in einem bestimmten Bereich und eröffnet weitere Karrieremöglichkeiten, wie z.B. den Einstieg in bestimmte Berufsfelder oder die Promotion.
Bei den Masterstudiengängen wird zwischen konsekutiven, nicht-konsekutiven und weiterbildenden Studiengängen unterschieden:
Konsekutive Masterstudiengänge vertiefen ein vorhergehendes Bachelorstudium im gleichen oder in einem verwandten Studienfach. Daher stellt das vorhergehende Bachelorstudium die Zulassungsvoraussetzung für das Masterstudium dar.
Nicht-konsekutive Masterstudiengänge werden in einem neuen Studienfach absolviert und setzten keinen Bachelorabschluss im gleichen oder in einem verwandten Studienfach voraus. Sie schließen sich an ein beliebiges, abgeschlossenes Studium an und bauen nicht auf vorhandenen Kenntnissen aus einem entsprechenden Erststudium auf.
Weiterbildende Masterstudiengänge ähneln den nicht-konsekutiven Studiengängen, setzen allerdings zusätzlich zu einem abgeschlossenen Erststudium eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung voraus. Das vermittelte Wissen eines weiterbildenden Masterstudiengangs soll eng an die beruflichen Erfahrungen der Studierenden anknüpfen.
Die verkürzte Master-Variante setzt Zulassungskriterien voraus, die sich aus dem vorgehenden Studium und/oder aus der Berufserfahrung ergeben. Diese sind für jeden Studiengang einzeln geregelt und lassen sich aus den jeweiligen Studiengangs-Seiten oder aus einem Beratungsgespräch entnehmen.
Unser gesamtes Bildungsangebot stützt sich auf den Gedanken des lebenslangen Lernens. Der Aufbau wertvollen Fachwissens ist nicht nur für Berufseinsteiger notwendig, sondern zieht sich über die gesamte Berufslaufbahn hindurch. Denn gerade diejenigen, die bereits viel Berufserfahrung mitbringen, wissen oftmals genau, welche Themen und Ziele sie besonders ansprechen. Daher ist es jederzeit empfehlenswert, sich persönlich und fachlich weiterzuentwickeln.
Grundsätzlich gibt es kein Mindestalter für ein Fernstudium. Minderjährige benötigen für die Einschreibung lediglich eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten. Wer schon während der Schulzeit studieren möchte, kann im Schülerstudium ab der Oberstufe (Jahrgangsstufen 10 bis 13) flexibel einzelne Module belegen – die Leistungsnachweise sind später im Studium anrechenbar.
Für Kinder von 8 bis 12 Jahren bietet unsere Kinderuni kostenlose Online-Vorlesungen mit unseren Professor:innen – Eltern sind ebenfalls willkommen.
Das tut uns leid. Bitte prüfen Sie zunächst Ihren Spam-Ordner. Sollte die Bestätigung weiterhin nicht ankommen, melden Sie sich gerne kurz bei uns – wir senden Ihnen das gewünschte Infomaterial dann umgehend direkt zu.
2. Zulassung & Voraussetzungen
Ja, das ist möglich. Wenn Sie keine klassische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife) oder einen Aufstiegsfortbildungsabschluss besitzen, können Sie über unser Probestudium einsteigen. Voraussetzung ist in der Regel eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung – beides fachlich passend zu Ihrem Wunschstudiengang. Während des Probestudiums absolvieren Sie reguläre Module; nach Erreichen der erforderlichen Leistungspunkte gehen Sie automatisch ins reguläre Studium über. Ein zusätzlicher Aufnahmetest ist nicht nötig.
Aus dem Zeugnis des jeweiligen Fachabiturs lässt sich entnehmen, ob der Abschluss zum Studium in ganz Deutschland oder nur in gewissen Bundesländern legitimiert. Im Zweifel prüfen wir das gerne für Sie.
Ja. Anerkannte Aufstiegsfortbildungen wie Meister:in, Techniker:in, Fachwirt:in, Betriebswirt:in oder Erzieher:in (DQR-Niveau 6) berechtigen Sie zum Studium – auch ohne Abitur und unabhängig von Ihrem ursprünglichen Schulabschluss. In vielen Fällen können wir Ihnen Inhalte aus dieser Fortbildung sogar anrechnen und Ihr Studium dadurch verkürzen.
Beim Zugang ohne Abitur müssen Ausbildung und Berufserfahrung inhaltlich zum gewählten Studiengang passen (z. B. eine pädagogische Ausbildung für Soziale Arbeit). Eine fachfremde Ausbildung reicht für diesen Weg leider nicht aus. Ob Ihr Profil passt, prüfen wir gerne individuell und unverbindlich für Sie – senden Sie uns dazu einfach Ihr Ausbildungszeugnis und einen Tätigkeitsnachweis.
Das ist ein häufiges Missverständnis: Ein Meistertitel bzw. „Bachelor Professional“ ist eine wertvolle, hoch eingestufte berufliche Qualifikation – jedoch kein akademischer Hochschulabschluss. Für die Zulassung zu einem Masterstudium benötigen Sie einen akademischen Bachelorabschluss (oder ein Diplom). Die gute Nachricht: Mit Ihrem Meister können Sie bei uns in ein Bachelorstudium einsteigen, sich je nach Wunschstudiengang einige Inhalte anrechnen lassen und so deutlich schneller Abschluss gelangen – die ideale Brücke zum späteren Master.
Ein Masterabschluss mit insgesamt 300 ECTS ermöglicht grundsätzlich den Zugang zur Promotion. Alle Master- und Diplom-Absolvierenden der AKAD University können somit promovieren; die Voraussetzungen regeln die Promotionsordnungen der jeweiligen Universitäten. Die AKAD University selbst vergibt keine Doktortitel, bietet aber über ihren Kooperationspartner, die Leadership-Kultur-Stiftung (LKS), den Weg zur nebenberuflichen Promotion an einer Partneruniversität. Wie das gelingt, zeigt Dr. Hajck Karapetjan im Interview.
Ein postgraduales Studium ist ein weiterführendes Studium, ein sogenanntes Aufbaustudium. Das Aufbaustudium setzt ein bereits abgeschlossenes (Erst-)Studium voraus, auf dem es aufbaut. Das postgraduale Studium dient in der Regel dem Erwerb eines weiteren akademischen Grades, etwa dem Master nach einem erfolgreichen Bachelorstudium oder dem Doktorgrad nach einem erfolgreich abgeschlossenem Masterstudium. Bereits erworbene Fachkenntnisse im Erststudium werden durch das postgraduale Studium ergänzt, vertieft oder erweitert.
3. Anrechnung & Anerkennung von Vorleistungen
Ja! Wir rechnen staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildungen (z. B. IHK-Meister, Betriebswirt, Fachwirt, staatl. anerkannte Erzieher) sowie bereits erbrachte ECTS-Punkte aus früheren Studiengängen gerne an. Das spart Ihnen wertvolle Studienzeit und reduziert Ihre Studiengebühren. Reguläre Berufsausbildungen (DQR 4) können für akademische Module in der Regel nicht angerechnet werden.
Grundsätzlich ja. Bereits erbrachte und benotete Prüfungsleistungen können wir prüfen und – sofern inhaltlich passend – anrechnen. Dazu benötigen wir Ihren Leistungsnachweis (Transcript of Records) und das zugehörige Modulhandbuch. Bitte beachten Sie: Bei einem Wechsel im selben Studiengang darf der Prüfungsanspruch nicht verloren gegangen sein (hierfür ist ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig).
Sie füllen den Anrechnungsantrag aus und senden ihn zusammen mit Ihrem Zeugnis und – je nach Qualifikation – dem Modul- bzw. Rahmenlehrplan an uns. Unsere Anrechnungsstelle prüft Ihre Unterlagen und erstellt Ihr persönliches Angebot. Eine erste Einschätzung erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage. Tipp: Wenn Sie sich parallel bereits anmelden, behandeln wir Ihre Anrechnung priorisiert .
Das hängt von Ihren konkreten Vorqualifikationen und dem gewählten Studiengang ab – eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. Was wir Ihnen aber zusichern: Die Anrechnungsprüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten ein individuelles Anrechnungsangebot, das genau ausweist, welche Module entfallen und wie sich das auf Studiendauer und Kosten auswirkt.
Ja, das ist in der Regel problemlos möglich. Sie fangen bei uns wieder mit neuen Prüfungsversuchen an. Eine Ausnahme gibt es: Wenn Sie in Ihrem alten Studiengang den Prüfungsanspruch verloren haben (z. B. durch einen nicht bestandenen Drittversuch), können Sie bei uns nicht denselben, sondern nur einen fachähnlichen Studiengang belegen. Für die Immatrikulation benötigen wir in jedem Fall eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer alten Hochschule.
Häufig ja. Wenn Sie bereits einschlägige Berufserfahrung haben, kann diese auf die im Studium vorgesehene Praxisphase angerechnet werden. Sie müssen dann meist nur noch den Praxis- bzw. Projektbericht erstellen. Diese Prüfung erfolgt in der Regel während des Studiums über die Studiengangsleitung.
Einzelne Module aus einem Studiengang können wir nicht separat anbieten. Wenn Sie gezielt Kompetenzen oder ECTS sammeln möchten (z. B. für eine Zulassung an anderer Stelle), nutzen Sie unsere Weiterbildungen. Diese bestehen aus Modulen unserer Studiengänge, schließen mit einem Hochschulzertifikat ab und bringen Ihnen anrechenbare ECTS-Punkte. Bitte klären Sie eine spätere Anrechnung vorab mit der Zielhochschule.
4. Kosten, Rabatte & Finanzierung
Die genauen Kosten finden Sie transparent auf der jeweiligen Studiengangsseite unter „Gebühren“. Die monatliche Rate hängt vom gewählten Zeitmodell ab (siehe Kategorie „Ablauf“). Die einmalige Prüfungsgebühr (960 €) wird regulär vor der Abschlussarbeit fällig – im Rahmen unserer regelmäßigen Rabattaktionen könnte sie auch entfallen. Zusätzliche versteckte Kosten gibt es nicht.
Das müssen wir leider verneinen: Als Fernhochschule nehmen wir generell keine Bildungsgutscheine an. Sie können Ihr Studium oder Ihre Weiterbildung jedoch über die oben genannten Wege finanzieren – etwa über (Aufstiegs-)BAföG, Skonto, eine Arbeitgeberförderung oder unser Stipendium. Gerne beraten wir Sie zur für Sie passenden Lösung.
Wenn Sie einen unserer Aktions-Rabattcodes im Warenkorb einlösen, reduziert sich Ihre monatliche Rate. Bei einigen Aktionen erlassen wir Ihnen die einmalige Prüfungsgebühr (Graduierungsgebühr). Bitte beachten Sie: Aktionsrabatte gelten in der Regel nicht für bereits verkürzte Mastervarianten (60/90 ECTS) oder bei Anrechnungen von mehr als 25 ECTS.
Kein Grund zur Sorge: Wird der Rabatt im Anmeldeformular nicht immer direkt ausgewiesen, liegt das an technischen Gründen. Schließen Sie die Anmeldung einfach ab – Sie erhalten anschließend eine Anmeldebestätigung mit der korrekten, rabattierten Kostenübersicht. Sollte etwas nicht stimmen, korrigieren wir das selbstverständlich. Bei Unsicherheit melden Sie sich gerne kurz bei uns.
Ja, wir freuen uns über Ihre Bewerbung für das AKAD Stipendium. Wichtig: Eine Bewerbung ist nur vor Ihrer Einschreibung möglich – sobald Sie bereits immatrikuliert sind, ist eine nachträgliche Bewerbung ausgeschlossen. Planen Sie diesen Schritt daher rechtzeitig ein.
5. Ablauf des Fernstudiums
Die meisten Studiengänge werden zu 100 % online absolviert – inklusive der Klausuren, die Sie bequem von zu Hause aus schreiben. Ausnahme: In manchen technischen Studiengängen (z. B. Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Mechatronik, Elektrotechnik) gibt es wenige verpflichtende Labortage in Präsenz an unseren Partnerhochschulen.
In bestimmten technischen Studiengängen sind es lediglich wenige Labortage im gesamten Studium, die an unseren Partnerhochschulen stattfinden. Die Termine werden regelmäßig angeboten – Sie wählen flexibel den passenden aus. Die genaue Anzahl entnehmen Sie dem jeweiligen Modulkatalog (Hinweis „Labor an Partnerhochschule“).
Der Großteil unserer Klausuren sind Sofort-Online-Klausuren, die Sie jederzeit schreiben können. Der restliche Teil sind Termin-Online-Klausuren, die regelmäßig monatlich angeboten werden. Die Beaufsichtigung erfolgt online per Webcam und Bildschirmfreigabe, wofür ein handelsüblicher Laptop mit Kamera und zusätzlich eine 2. Kamera, z.B. ein mobiles Endgerät, genügen.
Nein – das ist einer der großen Vorteile bei uns. Sie können jederzeit (365 Tage im Jahr) starten, sich Ihre Module flexibel und in eigener Reihenfolge freischalten (bis zu fünf gleichzeitig) und Ihr Lerntempo selbst bestimmen. Semesterferien und feste Prüfungszeiträume gibt es nicht. Seminare und Tutorien werden regelmäßig angeboten, sodass Sie passende Termine wählen können.
Ja. In jeder Zeitvariante können Sie schneller fertig werden, wenn Sie mehr Zeit investieren. Sie zahlen dann entweder die regulären Raten weiter oder begleichen die Restsumme auf einmal, um Ihr Zeugnis früher zu erhalten.
Ein Assignment ist eine klassische Hausarbeit. Sie bearbeiten ein Thema wissenschaftlich über einen vorgegebenen Zeitraum.
6. Zeitmodelle, Dauer & Flexibilität
Sie wählen das Modell, das zu Ihrem Leben passt:
Sprint: kürzeste Regelstudienzeit, ca. 30 Std./Woche
Standard: ca. 20 Std./Woche
Stretch: längste Laufzeit, ca. 15 Std./Woche
Diese Angaben für Bachelor und Master sind Richtwerte – Ihr tatsächliches Tempo bestimmen Sie selbst.
Ja. Auch in der Stretch- oder Standard-Variante können Sie jederzeit Prüfungen vorziehen und früher abschließen. Sie zahlen dann entweder die regulären Raten weiter oder begleichen die Restsumme auf einmal, um Ihr Zeugnis früher zu erhalten.
Ja, Sie haben die Möglichkeit Ihr Studium zu pausieren. So bleibt Ihr Fernstudium auch bei beruflichen oder privaten Veränderungen planbar.
7. International Applicants / Internationale Bewerber:innen
All our Bachelor's and Master's degree programs are taught exclusively in German. Therefore, we do not offer any fully English-taught programs.
Um an der AKAD University studieren zu können, benötigen Sie für das reguläre Studium Deutschkenntnisse auf C1-Niveau (z. B. TestDaF, DSH, Goethe-Zertifikat). Für den Einstieg über das Probestudium reicht zunächst das B2-Niveau.
We can consider foreign certificates if they are recognized as a higher education entrance qualification (Hochschulzugangsberechtigung) in Germany. Please submit your certificate as a certified German or English translation for the admission check.
Ausländische Zeugnisse können wir berücksichtigen, wenn sie in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt sind. Bitte reichen Sie uns für die Zulassungsprüfung Ihr Zeugnis in beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzung ein.
As a distance learning university that offers teaching independent of location and thus without mandatory on-campus attendance, we cannot issue any visa, residence, or campus-related documents. For questions regarding visas or residence permits, please contact the responsible authorities.
Da wir eine Fernhochschule sind, die die Lehre ortsunabhängig und somit ohne Präsenzpflicht anbietet, können wir keine visa-, aufenthalts- oder campusbezogenen Nachweise ausstellen. Für Fragen rund um Visum oder Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.
Ja. Unsere Abschlüsse sind staatlich anerkannt, akkreditiert und Teil des Bologna-Systems – und damit europaweit anerkannt. Bitte beachten Sie, dass die berufsrechtliche Anerkennung (z. B. für reglementierte Berufe) im Einzelfall von den zuständigen Stellen Ihres Landes abhängt. Hier empfehlen wir eine Rückfrage bei der jeweiligen Anerkennungsbehörde.
8. Weiterbildung
Unsere Weiterbildungen bestehen aus einzelnen Modulen unserer akkreditierten Studiengänge. Sie lernen also auf Hochschulniveau, schließen mit einem Hochschulzertifikat ab und sammeln anrechenbare ECTS-Punkte – jedoch ohne akademischen Grad (Bachelor/Master). Hinweis: Nicht jede Weiterbildung beinhaltet ECTS und ist somit nicht anrechenbar.
Nein – die meisten unserer Weiterbildungen stehen Ihnen ohne formale Zulassungsvoraussetzungen offen. Da die Lehrmaterialien auf Deutsch verfasst sind, empfehlen wir Deutschkenntnisse auf C1-Niveau. Zwei Ausnahmen gibt es: Bei IHK-Lehrgängen lassen Sie die Zulassung zur Prüfung am besten vorab bei einer IHK Ihrer Wahl prüfen. Bei den Vorbereitungslehrgängen zum:zur Staatlich geprüften Übersetzer:in (SGÜ) prüft das jeweilige Regierungspräsidium die Zulassung zur staatlichen Prüfung. Für Sprachkurse empfehlen wir ein passendes Einstiegsniveau – dieses ermitteln Sie vorab mit unserem kostenlosen Sprachtest.
Ja, sofern sich die Inhalte überschneiden. Die in der Weiterbildung erworbenen ECTS-Punkte können Sie sich auf einen passenden Studiengang anrechnen lassen und Ihr Studium so verkürzen. So lässt sich eine Weiterbildung auch als erster Schritt in Richtung akademischer Abschluss nutzen.
Nein – eine Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie nur als eingeschriebene:r Student:in in einem Studiengang.
Die allgemeine Orientierung für den Zeitaufwand einer Weiterbildung sind ca. 6-12 Std. / Woche.
9. Technik, Unterlagen & Service
Ja, Fernstudierende der AKAD University erhalten einen Studierendenausweis. Dieser dient als offizieller Nachweis der Immatrikulation und ermöglicht den Zugang zu diversen Vergünstigungen und Angeboten für Studierende.
Es genügt ein handelsüblicher Laptop oder Computer mit Webcam; Mikrofon und ein zweites mobiles Endgerät für die 2. Kamera, sowie eine stabile Internetverbindung – die Webcam wird für die Online-Klausuren benötigt. Alle Lernmaterialien stellen wir Ihnen digital im AKAD Campus zur Verfügung, eine Microsoft-Office-365-Lizenz ist während des Studiums inklusive. Spezielle Software für bestimmte Studiengänge erhalten Sie im Rahmen des Studiums.
Standardmäßig finden Sie alle Studienbriefe digital in Ihrem AKAD Campus. Auf Wunsch können Sie sich die Unterlagen zusätzlich kostenlos per Post nach Hause senden lassen.
Nach einer 28-tägigen kostenlosen Testphase mit verlängertem Rücktrittsrecht sind Sie bis zum Abschluss des 1. Semesters an das Studium gebunden, das sie mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des 1. Semesters kündigen. können. Anschließend gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.