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ECTS-Punkte

Anrechnung und Anerkennung von Vorleistungen an der AKAD University

Wer an einer europäischen Hochschuleinrichtung studiert und dabei entsprechende Leistungen erbringt, erhält dafür Leistungspunkte. Diese sogenannten ECTS-Punkte können unter bestimmten Umständen bei einem Wechsel der Hochschuleinrichtung oder des Studiengangs übertragen werden. Auch an der AKAD University besteht dazu die Möglichkeit. Alles Wissenswerte zum Thema ECTS und wie Sie davon bei uns profitieren können, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

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Das ECTS-System

Bildungsbiografien verlaufen nicht immer geradlinig. Ein Studium kann unterbrochen, der Studienort oder der Studiengang können gewechselt werden oder es wird ein Aufenthalt im Ausland eingefügt. Erbrachte Studienleistungen sollen dabei nicht einfach verfallen. Die Anerkennung entsprechender Nachweise ist für Hochschuleinrichtungen aber schwierig, wenn standardisierte Maßstäbe fehlen.

Um die Vergleichbarkeit und Anerkennung von Studienleistungen zu erleichtern, wurde deshalb in Europa das ECTS-System etabliert. ECTS steht für "European Credit Transfer System" oder auf Deutsch "Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen". Eingeführt wurde es ursprünglich bereits 1989, um Studienleistungen im Rahmen von Auslandsaufenthalten besser anrechnen zu können. Mittlerweile dient es aber der allgemeinen Flexibilisierung beim Wechsel innerhalb des Hochschulbildungssystems.

Innerhalb des ECTS-Systems werden Leistungspunkte anhand eines definierten Arbeitspensums und damit verbundener Lernziele vergeben. Das macht erbrachte Leistungen für andere Bildungseinrichtungen nachvollziehbar und erleichtert so deren Anerkennung bei einem Wechsel. Es besteht also die Möglichkeit, bereits erworbene ECTS-Punkte andernorts anrechnen zu lassen. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen am neuen Studienort kann sich entsprechend verringern und das wirkt sich bestenfalls auch auf die Studienzeit aus.

ECTS-Punkte werden an vielen Universitäten außerdem zur Notenberechnung herangezogen, um eine sinnvolle Gewichtung von einzelnen Zensuren bei der Endnote zu gewährleisten.

Punktevergabe nach ECTS
Punktevergabe nach ECTS

ECTS-Punkte werden für erfolgreich absolvierte Studienbestandteile vergeben.
An deutschen Hochschulen und Fachhochschulen werden diese meist in Module eingeteilt, die wiederum aus studiengangsspezifischen Bestandteilen (z.B. bestimmten Seminaren) bestehen. Um Studiengänge erfolgreich abzuschließen, müssen vorgegebene Punktzahlen durch das Durchlaufen solcher Module erreicht werden.

Als Grundlage für die Punktevergabe werden vor allem die antizipierten Arbeitsstunden herangezogen. Für einen ECTS-Punkt werden dabei etwa 25 Arbeitsstunden veranschlagt. Für Bachelor- und Master-Abschluss zusammen sind in Deutschland 300 ECTS-Punkte nötig, was nach ECTS 7.500 Arbeitsstunden entspricht. Pro Semester müssen dafür 30 ECTS-Punkte gesammelt werden. In einem Vollzeitstudium liegt der Arbeitsaufwand damit rechnerisch bei 31,25 Stunden. Das umfasst nicht nur die Teilnahme an Unterrichtseinheiten (Präsenzzeit), sondern auch die Zeit für Vor- und Nachbearbeitung der Lerninhalte (Selbststudium).

ECTS-Punkte in der Praxis

An deutschen Hochschulbildungseinrichtungen werden ECTS-Punkte häufig auch schlicht als Leistungspunkte (LP), Credit-Points (CP), Credits oder Kreditpunkte (KP) bezeichnet. Um sie zu erhalten, müssen Studierende an Lehrveranstaltungen teilnehmen und bestimmte Prüfungsleistungen erbringen. Manchmal werden Punkte nur für die Teilnahme vergeben, manchmal gehört eine Hausarbeit oder eine Prüfung dazu. Auch für die Bachelor- und Masterarbeit werden Punkte angerechnet. An den meisten Hochschulen müssen sich Studierende bei speziellen Onlineportalen für einzelne Leistungen anmelden, damit die Punkte dann durch die Hochschule gutgeschrieben werden können. Während des Studiums können dort in der Regel auch die erreichten Punkte eingesehen werden. Schriftlich festgehalten sind sie außerdem im sogenannten „Transcript of records“, einem offiziellen Leistungsnachweis, der von der Hochschule ausgestellt wird.

Gültigkeit und Anrechnung von ECTS-Punkten

Wer den Studiengang oder die Hochschuleinrichtung wechselt oder ein unterbrochenes Studium nach längerer Zeit wieder aufnimmt, kann bereits erworbene ECTS-Punkte dabei auf Antrag geltend machen. Allerdings können nicht immer alle Punkte angerechnet werden. Die Vergleichbarkeit von Inhalten und Leistungen ist hier meist der wichtigste Faktor. Die Entscheidung über die Anrechnung von Punkten liegt bei der jeweiligen Hochschulbildungseinrichtung.

Einmal erzielte ECTS-Punkte behalten ihre Gültigkeit im Normalfall. Regelrecht verfallen können sie nicht. Allerdings ist ihre Anrechenbarkeit in den meisten Fällen zeitlich begrenzt. Das liegt vor allem daran, dass sich der Wissensstand und damit die Studieninhalte und Studienordnungen in den einzelnen Disziplinen im Laufe der Zeit ändern, wodurch auch die Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist.

Anerkennung von Vorleistungen an der AKAD University
Anerkennung von Vorleistungen an der AKAD University

Auch bei uns an der AKAD University haben Sie die Möglichkeit bereits erbrachte Leistungen auf ein Studium anrechnen zu lassen. Dazu zählen ECTS-Punkte anderer Hochschulbildungseinrichtungen, aber mitunter auch nichtakademische Leistungen, die Sie über staatliche Prüfungen oder einen IHK-Abschluss erworben haben.

Allerdings können wir nur Leistungsnachweise anerkennen, die unseren Anforderungen und dem Profil der von Ihnen gewählten Disziplin entsprechen. Natürlich möchten auch wir gewährleisten, dass das Wissen unserer Absolvierenden dem neuesten Stand entspricht. Deshalb gelten auch bei uns zeitliche Begrenzungen für die Anrechnung von Vorleistungen.

Spezifische Informationen dazu können wir nur im jeweiligen Einzelfall erteilen. Sollten Sie zur Anerkennung von Vorleistungen an der AKAD University weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an unsere Studienberatung oder registrieren Sie sich, um weiteres Infomaterial von uns zu erhalten.

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