Finanzierung

Studierende in Elternzeit

Mit einer "Windelpauschale" von monatlich 30 Euro Ermäßigung auf die Studiengebühren fördert AKAD Studierende während der gesetzlichen Elternzeit nach § 15 BEEG (max. drei Jahre). Diese Windelpauschale gilt für Voll- und Zertifikatsstudiengänge, Staatlich geprüfte Übersetzer und IHK-Lehrgänge. Als Nachweis gilt die Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer der gesetzlichen Elternzeit oder eine Bescheinigung über den Bezug von Elterngeld.

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