BAföG im Fernstudium
Förderung durch BAföG – Finanzielle Unterstützung im Fernstudium
Kurz & knapp: BAföG im Fernstudium
- Voraussetzungen: Staatlich anerkanntes Vollzeit-Fernstudium (Bachelor/Master) und Alter unter 45 Jahren.
- Konditionen: Verschiedene BAföG-Arten möglich; spätere Rückzahlung als zinsloses Darlehen (max. 10.010 Euro).
Ein Fernstudium kann eine spannende und bereichernde Erfahrung sein, bringt aber in Hinblick auf die Kosten eines Studiums oft auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Eine Möglichkeit, Studierende in ihrer Weiterbildung finanziell zu unterstützen, ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das die staatliche finanzielle Unterstützung von Schüler:innen und Studierenden regelt.
Was ist ein BAföG-Fernstudium?
Welche Voraussetzungen gelten für das BAföG-Fernstudium?
Um BAföG für ein Fernstudium beantragen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Fernstudierende können genauso wie Vollzeit-Studierende an einer Präsenz-Hochschule BAföG für einen Bachelor-Studiengang oder einen Master-Studiengang beantragen, sofern
- sie an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, die Fernstudiengänge anbietet.
- der gewählte Bachelor- oder Master-Studiengang in der Vollzeit-Version absolviert wird und somit förderungsfähig ist.
- das 45. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen wurde.
Beispiel 1: Susan Köhler, 30 Jahre alt, hat nach ihrer kaufmännischen Ausbildung und nach acht Jahren Praxiserfahrung beschlossen, ein Bachelor-Studium an der AKAD University in Marketing B.A. zu starten. Hierfür hat sie in ihrem Unternehmen ihr Arbeitsverhältnis auf einen Mini-Job reduziert, um weiterhin in verkürztem Rahmen tätig zu bleiben, und absolviert nun in Vollzeit ihr BAföG-Fernstudium.
Beispiel 2: Jens Müller, 24 Jahre alt, hat direkt nach seinem Bachelor-Studium in Mathematik ein Studium an der AKAD University in Data Science M.Sc. begonnen und erhält nun auch für das Master-Studium ein Fernstudium-BAföG.
Wie hoch ist der BAföG-Anspruch und Höchstsatz?
Der BAföG-Anspruch variiert je nach persönlicher Situation. Er setzt sich unter anderem aus dem Grundbedarf, dem Wohnzuschlag, der Krankenversicherungspauschale und möglichen Zuschlägen für Kinderbetreuungskosten zusammen. Der BAföG-Bedarfssatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter fällt beispielsweise das Einkommen der Eltern oder Ehepartner. Es ist wichtig zu beachten, dass der BAföG-Höchstsatz regelmäßig angepasst wird, daher lohnt es sich, stets die aktuellen Richtlinien beim BAföG-Amt zu prüfen.
Gibt es elternunabhängiges BAföG für das Fernstudium?
Eine besondere Form des BAföG ist das elternunabhängige BAföG. Dieses steht Studierenden zu, die nicht mehr von den Einkommensverhältnissen der Eltern abhängig sind und davon unabhängige finanzielle Unterstützung erhalten. Auch hierfür müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein bestimmtes Mindestalter. Bei einem elternunabhängigen BAföG-Antrag wird das eigene Einkommen in der Festlegung des BAföG-Satzes angerechnet.
Aufstiegs-BAföG für Fernlehrgänge zu Fort- und Weiterbildungen
Entscheiden Sie sich dafür, eine Fortbildung als Fernlehrgang bei der AKAD University zu machen, haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf eine Ausbildungsförderung gemäß dem BAföG. Mögliche Fort- und Weiterbildungen können Meister- oder IHK-Weiterbildungen sein, für die Sie das sogenannte Aufstiegs-BAföG beantragen können. Dabei müssen Sie lediglich beachten, dass Sie noch nicht über eine gleichwertige berufliche Qualifikation verfügen – die Fortbildung soll Sie folglich auf einen Abschluss vorbereiten, der über dem Niveau Ihres aktuellen Abschlusses liegt.
BAföG-Antrag: online in einem Portal
Ihren BAföG-Antrag stellen Sie kostenlos über BAföG Digital, das offizielle Portal von Bund und Ländern.
Warum lohnt sich ein Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG bietet finanzielle Unterstützung für die berufliche Fort- und Weiterbildung – auch in Teilzeit und ohne Altersgrenze. Es richtet sich an Handwerker:innen und Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung oder einschlägiger Berufserfahrung, die sich gezielt weiterqualifizieren möchten.
- finanzielle Absicherung
- Förderbedarf bei Fort- und Weiterbildungen in Teilzeit
- keine Altersbegrenzung für den Förderanspruch
Aufstiegs-BAföG beantragen können Handwerker:innen und Fachkräfte,
- die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder über einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
- die nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung, jedoch über eine mehrjährige und einschlägige Berufspraxis, verfügen. Diese muss fachlich zum angestrebten Fortbildungsziel passen.
AKAD Stipendium: Weitere Förderung sichern
Neben Rabatten bietet die AKAD University auch die Möglichkeit, von einem Stipendium zu profitieren. Damit können Sie Ihre die Kosten für Ihr Fernstudium zusätzlich reduzieren und sich gezielt fördern lassen. Jetzt mehr zum AKAD Stipendium erfahren:
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