Eine Pflanze und Münzen in einer Glasschale.

Aufstiegsstipendium

Seit 2008 gibt es das Aufstiegsstipendium, die Studienförderung für Berufserfahrene. Damit werden mit bis zu 2.700 € im Jahr Studierende gefördert, die ein Erststudium - berufsbegleitend oder in Vollzeit - absolvieren. Es besteht keine Altersgrenze. Jährlich vergibt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) bis zu 1.000 Aufstiegsstipendien im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Menschen mit Berufserfahrung bei ihrem ersten akademischen Hochschulstudium. Mit dem Förderprogramm sollen motivierte Erwachsene einen Anreiz bekommen, einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erwerben und sich so neue Wege für ihre berufliche Entwicklung zu erschließen.

Wer kann sich für ein Aufstiegsstipendium bewerben?

Das Programm richtet sich vor allem an Studieninteressierte ohne Abitur, die ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben durch

  • mehrjährige Berufserfahrung
  • Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung)
  • eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse)

Um sich für das Stipendium zu bewerben, muss man eine Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung abgeschlossen und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben. Die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf kann z.B. durch die Note der Abschlussprüfung nachgewiesen werden (mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte). Möglich ist auch, dass der Arbeitgeber den Studierenden für das Stipendium vorschlägt und eine Begründung schreibt.

Hinweis zum Probestudium: Ein erfolgreich absolviertes Probestudium gilt als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und kann als Beleg eingereicht werden, dass Sie zum Studium zugelassen wurden – besonders wenn Sie keine klassische Hochschulreife haben. Allerdings erfüllt das Probestudium nicht das Kriterium der "besonderen Leistungsfähigkeit", die Sie weiterhin durch Ihre Berufsabschlussnote (mind. 1,9), eine Aufstiegsfortbildung, einen Leistungswettbewerb oder einen begründeten Arbeitgebervorschlag nachweisen müssen.

Bis zu 2.700 € jährlich für Studierende im Fernstudium

Das Aufstiegsstipendium fördert auch ein berufsbegleitendes Erststudium wie z.B. ein Fernstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule wie der AKAD University. Studierende ohne Abitur, die bei AKAD berufsbegleitend einen Bachelor-Abschluss anstreben, können jährlich 2.700 € für Maßnahmenkosten erhalten.

Nach der Zusage des Aufstiegsstipendiums muss der Stipendiat innerhalb eines Jahres mit seinem Fernstudium beginnen. Aber auch bereits Studierende ohne Hochschulabschluss können sich bis zum Ende des zweiten Studiensemesters noch für das Aufstiegsstipendium bewerben.

Die Förderer und Organisatoren des Aufstiegsstipendiums

Gesellschafter der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) sind der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Handwerkskammertag und der Bundesverband der Freien Berufe. Die Fördergelder für das Aufstiegsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit, die Auswahl der Stipendiaten übernimmt die SBB.

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